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Rechtliche Situation
Dies hat zur Folge, dass den Ländern freigestellt wurde, Eichelhäher, Elster, Dohle, Saatkrähe und Aaskrähe zu bejagen. Bei dieser Gelegenheit wurde übrigens auch der Star wieder in die Abschussliste aufgenommen. Allerdings muss vor der Bejagung ein durch einen Rabenvogel verursachter enormer wirtschaftlicher Schaden oder eine durch ihn hervorgerufene Bedrohung einer anderen Art oder Lebensgemeinschaft eindeutig nachgewiesen werden, und es muss eindeutig sein, dass keine andere zufrieden stellende Lösung des Problems existiert. Jede pauschale Abschussgenehmigung für ganze Bestände bricht geltendes Recht! Die Realität zeigt jedoch bedauerlicherweise: Wo kein Kläger, da kein Richter. Foto oben rechts: Erhängte Krähe, © Elli Heß
Anmerkung zum Foto ganz oben: Vielerorts werden Krähen in der Nähe landwirtschaftlich genutzter Flächen aufgehängt. Es handelt sich dabei in aller Regel nicht um zuvor getötete Tiere! Die Krähen werden bei lebendigem Leibe mit einem Seil an einer hohen Stange fixiert, damit sie vor Angst, Schmerz und Schreck um ihr Leben schreien. Hiermit erhoffen sich manche Landwirte eine abschreckende Wirkung auf andere Rabenvögel. Dies ist eine Praktik, die mit Sicherheit kein aufgeklärter Mensch akzeptieren kann, da sie als grausamste Folter zu bezeichnen ist. Autorin des Sonderbeitrags: Dagmar Offermann
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