|
Home
> Sonderbeiträge
> Gesetze zum Thema Wildvögel
> Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Die folgenden Fragen treten erfahrungsgemäß besonders
häufig zum Thema Wildvögel und Gesetze auf; die hier gegebenen
Antworten beziehen sich auf besonders geschützte Arten. Diesen
Schutzstatus genießen sämtliche europäischen Vogelarten,
außer denen, die streng geschützt sind und denen, die unter
das Jagdrecht (in jedem Bundesland verschieden) fallen. Foto rechts: Amsel im Haus,
© Dagmar Offermann
- Darf ich Wildvögel aus der Natur mitnehmen?
Nein. Einzige Ausnahme bilden in Not geratene Wildvögel, wie zum
Beispiel verletzte Tiere oder verwaiste Jungvögel. Diese
dürfen nur zum Zwecke der Pflege oder Aufzucht mitgenommen werden
und sind unverzüglich nach ihrer Genesung wieder in die Freiheit
zu entlassen.
§43 Abs. 6 BnatSchG
- Darf ich der Natur entnommene Wildvögel
behalten?
Grundsätzlich nein. Im Falle von nicht freiheitstauglichen
(behinderten) Tieren sind diese an die von der Naturschutzbehörde
vorgesehene Stelle abzugeben.
§49 Abs. 1 Satz Nr. 3 BNatSchG
Wer einen behinderten Wildvogel privat halten möchte, muss dies
der Unteren Naturschutzbehörde unverzüglich melden. Diese
kann überprüfen, ob der angehende Halter über
ausreichend fundierte Sachkenntnis verfügt. Zusammen mit dem
Veterinäramt kann die Unterbringung besichtigt und daraufhin
überprüft werden, ob sie art- und tierschutzgerecht ist. Nach
der Überprüfung entscheidet die Naturschutzbehörde,
ob eine Haltegenehmigung erteilt wird oder nicht. Halten Sie einen
Wildvogel ohne Meldung an die Behörde und ohne Genehmigung, machen
Sie sich strafbar! Die Haltung von Greifvögeln wird durch die
Verordnung zum Schutz von Wild (BWildSchV) geregelt.
- Muss ich einen Wildvogel beringen?
Wer einen Wildvogel nur vorübergehend für die Zeit der Pflege
und Aufzucht hält, muss den Vogel nicht beringen. Bleibt der
Wildvogel jedoch auf Grund einer Behinderung für immer in
Menschenobhut, benötigt er einen Artenschutzring als Nachweis dafür,
dass er nicht illegal der Natur entnommen wurde.
§7 Abs. 2 Satz 1 und 2 BArtSchV 1999
Einen solchen Ring erhält man entweder beim Bundesverband für
fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V. (BNA) oder beim
Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands (ZZF). Ringe
werden nur gegen Vorlage einer Haltegenehmigung ausgehändigt.
>>> Nächstes Kapitel
|