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Abschließende Gedanken Trotz intensiver Pflege geschieht es immer wieder, dass Vögel dennoch sterben. Dies ist für die meisten Vogelpfleger ein sehr schmerzhafter Prozess, aber es sollte diesen hilfsbereiten Menschen nicht den Mut nehmen, es beim nächsten hilfsbedürftigen Vogel erneut zu versuchen, dem Tier das Leben zu retten! Es gibt nichts Schöneres als einen erfolgreich gesund gepflegten oder von Hand aufgezogenen Vogel in die Freiheit zu entlassen und ihm so das für ihn bestimmte Leben zu schenken. Eine Reihe von Tierärzten neigt in aller Regel leider relativ rasch dazu, ein schwer verletztes oder sehr krankes Tier einzuschläfern. Die Erfahrungen vieler Wildvogel-Pfleger haben gezeigt, dass Vögel aber über geradezu erstaunliche Selbstheilungskräfte verfügen, denen man durchaus eine Chance geben sollte, falls das Tier sich nicht zu sehr quält. Bedenken Sie: Es liegt allein in Ihrem Ermessen, dieser Entscheidung, das Leben eines Vogels zu beenden, zuzustimmen oder nicht. Leider kann Ihnen diese folgenschwere Entscheidung niemand abnehmen und es ist deshalb wichtig, einen wirklich vogelkundigen Tierarzt aufzusuchen, zu dem man volles Vertrauen hat. Wir, also das Wildvogelhilfe-Team, haben schon oft die Erfahrung gemacht, dass selbst totgesagte Vögel durch intensive Pflege wieder auf die Beine kamen. Die Zeit wirkt manchmal Wunder. Es gibt natürlich auch Fälle, in denen das Einschläfern die einzig richtige Lösung ist, um dem Tier weitere Qualen zu ersparen.
Sollten Sie sich dazu entschließen, das Tier zu behalten, so sind die entsprechenden Gesetze zu beachten. Eine Grundregel, die Sie hierbei auf jeden Fall berücksichtigen müssen, lautet: Individuen der meisten Vogelarten sollten nicht in Einzelhaltung in menschlicher Obhut leben! Zum Beispiel bei den geselligen Rabenvögeln, bei Tauben oder bei kleinen Singvögeln wie Grün- oder Buchfinken ist es so, dass jedes Tier mindestens einen Artgenossen oder nahe verwandten Vogel braucht, den der Mensch ihm bei aller Liebe und Zuneigung nicht ersetzen kann. Einzelhaltung solch geselliger Vogelarten ist Tierquälerei. Allerdings gibt es auch Vogelarten, die man nur schwer mit Artgenossen oder mit Individuen nahe verwandter Spezies vergesellschaften kann. Dazu gehören beispielsweise Schwarzspechte, die in der Natur fast das gesamte Jahr über als Einzelgänger leben. Ein weiteres Beispiel sind Amselmännchen, die während der Brutzeit Artgenossen gegenüber extrem aggressiv werden können. Auch so manches Rotkehlchen geht auf andere Vögel los, wenn es mit ihnen auf engem Raum zusammenlebt. Sollten Sie sich im Einzelfall nicht sicher sein, welche Vögel vergesellschaftet werden sollten und welche nicht, können Sie sich gern an uns wenden, damit wir Ihnen mit unseren Ratschlägen zur Seite stehen können (unsere E-Mail-Adresse: wildvogelhilfe@netscape.net). Falls Sie selbst keine weiteren passenden Vögel für die Vergesellschaftung eines gehandikapten Vogels halten, dann sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wo der Vogel artgerecht unterkommen kann beziehungsweise sich nach einem ebenfalls gehandikapten Artgenossen umhören, falls sie die artgerechte Unterbringung zweier körperlich behinderter Tiere gewährleisten können.
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