|
Home
> Aufzucht von Jungvögeln
> Jungvogel in menschlicher Obhut
Jungvogel in menschlicher Obhut
Wenn Sie einen Wildvogel bei sich aufnehmen, um ihn selbst
aufzuziehen, informieren Sie bitte ordnungshalber die für Ihren
Wohnort zuständige Untere Naturschutzbehörde darüber, um
später unter Umständen auftretende rechtliche Konflikte zu
vermeiden. Wer Wildvögel, die fast alle zu den besonders oder
streng geschützten Arten gehören, pflegt und aufzieht,
benötigt hierfür keine behördliche Genehmigung. Anders
sieht es aus, falls ein Vogel gehandicapt bleibt und nicht mehr
ausgewildert werden kann. Will man einen solchen Vogel in seiner
Obhut behalten, ist dies nur mit einer Genehmigung der zuständigen
Naturschutzbehörde erlaubt. Mehr zu diesem Thema finden Sie
hier.
Foto rechts: Junge Mehlschwalbe, ©
Dagmar Offermann
Zunächst sollte man den gefundenen Vogel auf eventuell vorhandene
äußere Verletzungen hin untersuchen. Folgende Checkliste
soll Ihnen dabei behilflich sein:
- Hängt ein Flügel stark herab?
- Sitzt der Vogel sicher auf beiden Beinen oder tendiert er dazu,
umzufallen?
- Ist eine offene Wunde zu erkennen?
- Sehen die Augen klar und gesund aus?
- Ist der Vogel abgemagert? Diese Frage kann man durch sanftes
Abtasten des Brustbeins klären. Steht es deutlich und beinahe
scharfkantig wie ein Schiffskiel hervor, hat der Vogel eine
längere Hungerperiode hinter sich. Völlig abgemagerte
Jungvögel müssen speziell behandelt werden
(siehe Kapitel Erstversorgung).
Rechts ist eine extrem abgemagerte Jungtaube zu sehen. Foto rechts ©
Elli Hess
- Sind äußere
Parasiten im Federkleid zu erkennen?
- Leidet der Vogel an
Durchfall?
Als nächstes sollten Sie unbedingt herausfinden,
welcher Art Ihr Vogel angehört.
Sie müssen dies wissen, um ihm eine
artgerechte Fütterung angedeihen
lassen zu können. Bitte vermeiden Sie unbedingt jeden
Fütterungsfehler, die wichtigsten
Grundregeln
haben wir hier für Sie notiert.
Falls Sie sich nicht sicher sind, können Sie den Pflegling
natürlich einem auf Vögel spezialisierten fachkundigen
Tierarzt vorstellen. Dieser kann zusätzlich zum Abtasten
eine Kotprobe auf Würmer oder andere
Darmparasiten
untersuchen und Ihnen bei Bedarf ein Mittel zur Entwurmung oder ein anderes Medikament mitgeben.
>>> Nächstes Kapitel
|