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Freilassung genesener Altvögel
Einen Altvogel lässt man an dem Ort wieder frei, an dem man ihn gefunden hat, oder zumindest in der Nähe des Fundortes. Hier weiß der Vogel, wo er Nahrung, Wasser und einen geschützten Schlafplatz findet. Kolonievögel, wie beispielsweise Mehlschwalben oder Saatkrähen, die einzeln gefunden wurden, sollten in der Nähe einer bestehenden Kolonie freigelassen werden. Bei der Auswilderung von Rabenvögeln ist zu beachten, dass die Futterstellen erhöht und rundherum einsehbar ist, damit sich die Vögel dort auch sicher fühlen (siehe Foto unten, © Dagmar Offermann).
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